Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, wohingegen es sich beim Bebauungsplan um einen verbindlichen Bauleitplan handelt.
Der Bauleitplan soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten.
Natürliche Lebensgrundlagen sollen geschützt werden und Kimaschutz/
Klimaanpassung gewährleistet werden.
Besonders berücksichtigt werden soll eine auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichtete städtebauliche Entwicklung.
Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffener und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.
Jeder Verfahrensschritt, d. h.
erfolgt durch die Gemeindegremien (Bauausschuss, Rat der Stadt).
Unaufgefordert eingebrachte Bürgeranregungen (Stellungnahmen, Einwände, Bedenken) werden formuliert und der Stadt übermittelt.
Diese muss auf alle vorgebrachten Stellungnahmen eingehen, ihre Relevanz für das Verfahren prüfen und sie entsprechend berücksichtigen.
Zweistufige Bürgerbeteiligung: