Artenschutzrechtliche Untersuchung

 

Der Vortrag über die artenschutzrechtliche Untersuchung fiel äußerst knapp aus; über die Folien hinaus (siehe Präsentation) war offenbar nicht viel zu sagen.

 

Auf Nachfrage berichtete Frau Thiele noch, dass hinsichtlich der Hamsterkartierung kein Kurzbericht (wie bei „Östlich Fallsteinweg“, wo keine Hamster gefunden wurden), sondern ein „artenschutzrechtlicher Fachbeitrag“ beauftragt sei. Untersucht wird allerdings ausschließlich das unterste Drittel des Plangebiets (1. Bauabschnitt).
Die Feldbegehung im Mai wird mit 1 Person durchgeführt; nur wenn bei dieser ersten Begehung Baue entdeckt werden, wird es eine zweite Begehung mit einer zweiten Person geben.

 

Generell zählen bei der Kartierung der zahlreichen geschützten Tierarten (Hamster, Feldhühner, Fledermäuse, Greifvögel, Feldlerchen ...) nur gefundene „Kinderstuben“, also Nester, Horste, Baue, Höhlen; dass die betreffenden Felder diesen Tieren erkennbar als Nahrungshabitat dienen, ist ohne Bedeutung.